Querparken nicht verboten
Besitzer sehr kleiner Autos wie dem Smart oder dem Toyota iQ dürfen auch quer parken. Doch vor allem beim Ausparken müssen sie besonders vorsichtig sein, so Nicolas Eilers von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Querparken bedeutet, ein Auto in längs am Straßenrand ausgerichteten Parklücken mit Heck oder Front zur Bordsteinkante zu parken. Dieses Verhalten erlaubt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), sagt Eilers: "Laut Paragraf 12 gibt es das Gebot, möglichst platzsparend zu parken." Definitiv verboten ist diese Praxis allerdings, wenn das Fahrzeug in die Fahrbahn oder über eine Parklückenmarkierung in den Gehweg hinausragt. In diesen Fällen drohten Geldbußen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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