Radarfalle nach Tempolimit
75 bis 200 Meter - dies ist je nach Bundesland der Mindestabstand zwischen einem Temposchild und einer Blitzanlage. Darauf weist der TÜV Nord hin. Manche Länder definieren den vorgeschriebenen Abstand in ihren Richtlinien auch vage mit den Worten "nicht unmittelbar dahinter". Oder sie setzen eine Distanz von 250 Metern auf Landstraßen und Autobahnen fest. Darüber hinaus gebe es aber Straßenabschnitte, an denen der Mindestabstand zwischen Schild und Radarfalle deutlich geringer sein darf - zum Beispiel an einer Gefahrenstelle oder in einem kurzen Tempo-30-Abschnitt etwa vor Schulen und Altenheimen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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