Radeln gegen die Fahrtrichtung
Sind Radler als Geisterfahrer unterwegs, müssen sie damit rechnen, dass sie für einen möglichen Unfall mit einem Auto die volle Schuld tragen. Denn verstößt ein Radfahrer gravierend gegen seine Sorgfaltspflichten, kann er auch alleine haften, teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit und weist auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München hin (Az.: 345 C 23506/12). Dieser Fall bildet eine Ausnahme von der Regel, denn bei Unfällen zwischen Radfahrern und Autos haften Autofahrer häufig mit, obwohl sie nichts falsch gemacht haben. Grund ist die Betriebsgefahr des Fahrzeugs.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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