Radfahrer halten Abstand
Radfahrer haften bei einem Auffahrunfall grundsätzlich allein. Denn wie Autofahrer müssen Radler einen so großen Sicherheitsabstand einhalten, dass sie rechtzeitig anhalten können. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz. Sie müssten in der Lage sein, notfalls rechtzeitig stoppen können, falls ein vorausfahrender Radfahrer plötzlich bremsen muss (Az.: 5 U 583/12).
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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