Radler auf Zebrastreifen
Radfahrer dürfen eine Straße nur überqueren, wenn sie frei ist - das gilt auch auf Zebrastreifen. Verursachen sie dort radelnd einen Unfall, kann sie eine Mitschuld treffen. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankenthal in der Pfalz (Az.: 2 S 193/10) hervor, wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt. In dem verhandelten Fall war eine Fahrradfahrerin plötzlich auf einen Zebrastreifen abgebogen und von einem Auto erfasst worden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare