Radler riskieren hohe Strafe
Mogeln sich Radfahrer beim Rechtsabbiegen über den Gehweg an einer roten Ampel vorbei, riskieren sie eine Strafe. "Sie können dann nicht nur wegen des Fahrens auf dem Gehweg belangt werden, sondern auch wegen eines Rotlichtverstoßes", gibt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), zu bedenken. Ob sie links oder rechts am Ampelmast vorbeiradeln, sei unerheblich. Ein Rotlichtverstoß in Tateinheit mit Fahren auf dem Gehweg beschert Radlern einen Punkt in Flensburg plus Bußgeld.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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