Radschrauben nachziehen
50 bis 100 Kilometer nach einem Radwechsel sollten Autobesitzer den Hinweis der Werkstatt befolgen und die Schrauben nachziehen lassen. Wer das versäumt, zahlt für Folgeschäden durch gelöste Räder selbst. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Karlsruhe (Az.: 9 C 335/11) hervor. In dem Fall klagte ein Autofahrer gegen einen Reifenfachbetrieb, nachdem ein gelöstes Rad seinen Wagen beschädigt hatte. Allerdings hatte der Kläger die Aufforderung seiner Werkstatt zum Nachziehen der Schrauben ignoriert.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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