Raservideos im Internet
Wer Raservideos von sich ins Netz stellt, muss mit verkehrsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Denn Verkehrsverstöße sind auch dann strafbar, wenn es anstelle von Zeugen nur belastendes Videomaterial gibt, erläutern die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Grundlage ist ein konkreter Fall in Gelsenkirchen: Einem 25-jährigen Mann war dort der Führerschein entzogen worden, nachdem die Polizei auf seinem Computer Raservideos entdeckt hatte.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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