Rechtliche Spielregeln und Fallstricke beim Tuning

Nur mit Prüfzeugnis: Ohne Brief und Siegel gehört so ein Doppelrohr nicht ans Auto. | Foto: Friso Gentsch
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Eine ganz neue Optik oder viel mehr Leistung: Mit dem richtigen Tuning ist theoretisch einiges möglich. Im Weg steht Autobastlern dabei aber häufig das deutsche Verkehrsrecht - denn die Regeln für den Ein- und Anbau von Tuning-Teilen sind kompliziert. Es wird zwischen verschiedenen nationalen und internationalen Prüfzeugnissen unterschieden.

Da gibt es zum Beispiel die Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile (ABE). Dieses Dokument wird vom Kraftfahrt-Bundesamt ausgestellt und beruht auf einem Gutachten der Technischen Dienste. Die ABE legt fest, ob und wie ein Teil bei welchem Fahrzeug angebaut werden darf. Es sei aber ein Trugschluss, dass alles erlaubt ist, was eine ABE hat, warnt die Prüforganisation Dekra. Die Genehmigung beziehe sich immer auf das Fahrzeug im Serienzustand. Außerdem müssten verschiedene ABE zusammenpassen.

Die Allgemeine Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile (ABG) ist Pflicht für Bauteile, deren Eigenschaften genau definiert sind - etwa Reifen, Scheiben und Lichttechnik. Händler dürften ungeprüfte Teile nach deutschem Recht nicht einmal besitzen, geschweige denn verkaufen, erklärt Harald Schmidtke vom Verband der Automobil Tuner (VDAT).

Beim Teilegutachten (TGA) handelt es sich um ein Prüfzeugnis, das weitestgehend dem Gutachten zur Erteilung einer ABE entspricht. "Die Prüfanforderungen für die betreffenden Produkte sind identisch, nur der Dokumentationsaufwand ist geringer", erklärt Schmidtke. Tuning mit Teilegutachten muss unverzüglich einem Sachverständigen vorgeführt werden, der die Änderungen am Auto überprüft und abnimmt.

Anders bei ABE und ABG: Das jeweilige Prüfzeugnis kann eine Änderungsabnahme vorschreiben oder auch nicht, erläutert Jürgen Binar von Dekra. Erforderlich ist sie auf jeden Fall, wenn mehrere Teile eingebaut werden, die sich beeinflussen - etwa Fahrwerksteile und Räder zur Tieferlegung. Erfolgt die Abnahme nicht, drohen laut Schmidtke bis zu drei Punkte in Flensburg und über 100 Euro Bußgeld.

Teile aus dem Ausland

Für Tuning-Teile aus dem Ausland gelten die EG-Typgenehmigung und die ECE-Genehmigung. Diese können als Pendants zur Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) gesehen werden, erklärt Binar. Käufer sollten unbedingt darauf achten. "Andernfalls muss bei der Verwendung dieser Teile in Deutschland mit einer aufwendigen und kostspieligen Einzelbegutachtung gerechnet werden." Oder die Teile dürfen erst gar nicht angebaut werden.

EG-typgenehmigte Teile, deren Verwendung in allen EU-Mitgliedsstaaten in der Regel problemlos möglich ist, sind an dem Genehmigungszeichen mit dem kleinen "e" in einem Rechteck und einer genau definierten Kennzeichnung zu erkennen. ECE-Genehmigungen für Teile, die außer in der EU auch in weiteren Staaten gültig sind, erkennt der Käufer an einem großen "E" in einem Kreis mit zusätzlichen Zeichen. "Leider wird im Internet oft mit diesen Gutachten geworben, die aber nicht existieren und deshalb nicht mitgeliefert werden", sagt Binar.

Grundsätzlich dienen alle genannten Prüfzeugnisse dazu, das Erlöschen der Betriebserlaubnis nach technischer Veränderung des Fahrzeugs zu verhindern. Rechtsanwalt Martin Diebold aus Tübingen warnt dringend davor, Tuning-Teile ohne Prüfgenehmigung einzubauen: "Damit gefährde ich meinen Versicherungsschutz."

Binar rät, technische Änderungen in die Fahrzeugpapiere eintragen zu lassen - auch wenn das nicht in jedem Fall Pflicht ist. So könnten Autofahrer bei der Kfz-Hauptuntersuchung und in Verkehrskontrollen einfacher belegen, dass die Änderungen vorschriftsmäßig sind.

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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