Rechts vor links auch rückwärts
Die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt auch beim Rückwärtsfahren. Darauf weist der ADAC hin. Wenn etwa ein Autofahrer von rechts kommend aus einer Sackgasse ohne Wendemöglichkeit in eine Kreuzung zurücksetzt, habe er Vorfahrt. Allerdings gelte beim Rückwärtsfahren auch immer eine besondere Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Bei einem Unfall könne den Zurücksetzenden daher trotz Vorfahrt eine Teilschuld treffen, so der ADAC in seiner Zeitschrift "Motorwelt".
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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