Regeln auf dem Parkplatz
Nicht jede aus dem Straßenverkehr bekannte Regel gilt auch auf Parkplätzen: So haben Autofahrer, die von ihrem Parkplatz kommen, zum Beispiel keine Vorfahrt - auch dann, wenn eigentlich "rechts vor links" gelten würde. Das geht aus einem Urteil des Kammergerichts Berlin (Az.: 12 U 233/08) hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein hinweist. Demnach gilt "rechts vor links" nur bei gleichwertigen Fahrwegen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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