Rettungsengel haben Vorfahrt
Wer einem Rettungsfahrzeug in die Quere kommt, muss in der Regel den Unfallschaden ersetzen. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Nach einem Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az.: 13 S 61/11) dürfen die Fahrer darauf vertrauen, dass sie mit Martinshorn und Blaulicht etwa 50 Meter weit wahrgenommen werden. Andere Verkehrsteilnehmer müssen dann die Straße frei machen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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