Rettungsgasse offen lassen
Die Rettungsgasse für Krankenwagen oder Polizei sollten Autofahrer nicht sofort wieder schließen. Darauf weist der Auto Club Europa (ACE) in seiner Zeitschrift "Lenkrad" (Ausgabe 11/2015) hin. Die verschiedenen Helfer würden schließlich selten zur gleichen Zeit am Einsatzort eintreffen. Entsprechend kann nach dem ersten Einsatzfahrzeug noch ein weiteres folgen. Neben Polizei und Co. müssen Autofahrer auch den Abschleppwagen durchlassen, auch wenn dieser nicht mit Blaulicht unterwegs ist. Wer sich nicht an diese Vorschriften hält, riskiert laut ACE ein Verwarnungsgeld in Höhe von 20 Euro. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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