Richtig reagieren bei einem Autobrand
"Einige Brände entstehen durch technische Defekte", sagt Carsten Sammrei, Obermeister der Kfz-Innung Bochum. Das könne zum Beispiel passieren, wenn etwas nachträglich am Fahrzeug eingebaut wird. "So können Kabel durchscheuern und einen Kurzschluss verursachen."
Meistens sind jedoch poröse Kraftstoff- und Ölleitungen die Feuerursache. Tropft die leicht entzündbare Flüssigkeit auf den heißen Auspuff oder Motor, fängt es oft an zu brennen. "Die Leitungen werden bei jeder Inspektion auf Dichtigkeit und Verlegung geprüft, poröses Material muss sofort getauscht werden", sagt Sammrei. Er rät bei einem Brand, das Fahrzeug sofort zu stoppen und den Motor abzuschalten. Dadurch wird in der Regel die Kraftstoffpumpe vom Stromkreis getrennt und so die Spritzufuhr unterbrochen. Dann gilt es, dass Auto zügig zu verlassen. "Auf keinen Fall sollte man die Motorhaube öffnen. Dem Feuer wird sonst Frischluft zugeführt und eine Stichflamme kann durch den Spalt nach vorne schießen."
Auch Jens Müller von der Berufsfeuerwehr Köln schätzt den Handlungsspielraum der Autofahrer bei einem Feuer als gering ein. Die Feuerwehr könne die Flammen zwar oft eindämmen, nicht aber das Fahrzeug retten.
Müller rät, das Auto im Brandfall schnellstmöglich zu verlassen und nur die wichtigsten Dokumente mitzunehmen. Doch anders als Kfz-Obermeister Sammrei hält er das Öffnen der Motorhaube für sinnvoll. Meist brenne es im Motorraum zuerst, wer die Flammen dort direkt mit einem ABC-Pulver-Feuerlöscher erstickt, verhindert unter Umständen schwerere Schäden. Trotzdem ist Vorsicht geboten: Die Motorhaube wird nur einen Spalt geöffnet und das Feuer mit kurzen Stößen aus dem Feuerlöscher bekämpft. Dafür reiche ein kleiner Zwei-Kilogramm-Feuerlöscher.
Auch wenn vom Auto nur noch Schrott übrig bleibt - die Gefahren Brand und Explosion sind über die Teilkasko versichert. Nicht als Brand gelten dagegen Schmor- und Sengschäden, so sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Geschädigte sollten einen Brandschaden laut GDV umgehend nach dem Feuer bei ihrer Assekuranz anzeigen.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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