Rückgabe des Gebrauchten
Auch bei frisch bestandener Kfz-Hauptuntersuchung (HU) muss ein Gebrauchtwagenhändler ein fehlerhaftes Fahrzeug zurücknehmen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg (Az.: 11 U 86/13) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. In dem Fall hatte eine Frau noch am Tag des Kaufs Probleme mit einem 13 Jahre alten Autos mit neuer TÜV-Plakette bekommen. Die Richter entschieden, der Händler müsse das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Sie gingen davon aus, dass der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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