Rückstau auf der Kreuzung
Autofahrer dürfen nur dann in eine Ampelkreuzung einfahren, wenn sie sie auch verlassen können. Stockt der Verkehr auf der anderen Seite, so dass kein Platz für das Auto da ist, müssen sie warten. Darauf weist der TÜV Rheinland hin. Das gilt auch an Einmündungen, etwa bei Seitenstraßen. Damit andere Autos hier stets einbiegen können, müssen Autofahrer vor einer Ampel eine Lücke in der Warteschlange lassen. Wer sich nicht daran hält, begeht laut den Experten vom TÜV Rheinland ein Ordnungswidrigkeit, für die ein Verwarnungsgeld fällig werden kann. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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