Schäden durch Autodiebstahl
Für Schäden, die ein Autodieb am Wagen anrichtet, zahlt die Kaskoversicherung, wenn der Wagen wiedergefunden wird. Richtet ein Dieb mit dem gestohlenen Fahrzeug Schäden an, indem er etwa einen Unfall baut, tritt dafür die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters ein. Der Versicherte wird dabei in der Schadenfreiheitsklasse nicht zurückgestuft, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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