Scherben am Unfallort: Sachverständiger durchaus entbehrlich
Bremsspuren gibt es bei Autounfällen immer seltener. Der Grund sind moderne Sicherheitssysteme wie ABS und ESP. Für die Ursachenforschung ist das ein Problem. Glasscherben am Ort des Crashs können jedoch als Beweismittel ausreichen.
Gerichte müssen also nicht unbedingt einen Sachverständigen beauftragen, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Darüber informiert die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (AZ: 10 U 11/13).
In dem verhandelten Fall hatte eine Autofahrerin an einer Kreuzung die Kurve geschnitten. Die Schuld an einem dadurch verursachten Crash wies sie von sich und beschuldigte den Unfallgegner, der ihr die Vorfahrt genommen habe. Als Beweis konnten nur Splitter der Autoscheiben und deren Verteilung auf dem Boden herangezogen werden. Demnach deutet alles darauf hin, dass die Autofahrerin zu steil in die Kreuzung eingefahren war. Das genügte, wie das Gericht entschied, um der Frau die Schuld zuzusprechen. Ein Gutachten durch einen Sachverständigen einzuholen, sei nicht notwendig gewesen. mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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