Straßen für Radfahrer
Eine als "Fahrradstraße" ausgewiesene Straße darf mit Kraftfahrzeugen nur befahren werden, wenn das ein Zusatzschild ausdrücklich gestattet. Dann muss sich der motorisierte Verkehr allerdings nach der Geschwindigkeit der Radler richten - maximal ist Tempo 30 erlaubt. So sieht es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Eine weitere Besonderheit von Fahrradstraßen: Radler dürfen dort nebeneinanderfahren.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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