Teilschuld: auf Vorfahrt gepocht
Wer im Straßenverkehr auf sein Vorfahrtsrecht pocht, kann für etwaige Unfallfolgen zur Verantwortung gezogen werden. Denn kommt es zu einer vermeidbaren Kollision, trägt der Vorfahrtberechtigte eine Mitschuld. Das entschied das Landgericht Heidelberg (Az.: 1 S 14/13), wie der ADAC berichtet. In dem Fall hatte eine Autofahrerin auf ihre Vorfahrt beharrt und war auf ihrer Spur mit einem entgegenkommenden Auto zusammengeprallt, das einem parkenden Wagen ausgewichen war. Sie bekam nur 50 Prozent des Schadens erstattet.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.