Tempo am Zebrastreifen
Wenn sich Autofahrer einem Zebrastreifen nähern, gilt besondere Aufmerksamkeit. Doch nicht immer müssen sie beim Heranfahren ihre Geschwindigkeit reduzieren. Das gilt erst, wenn ein Fußgänger den Überweg erkennbar benutzen will, teilt der Deutsche Anwaltverein mit. Dieser verweist auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az.: 1 Ss 358/14). Das Amtsgericht Sigmaringen verurteilte in dem verhandelten Fall einen Autofahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung, nachdem er einen Fußgänger auf einem Zebrastreifen verletzt hatte. Gegen die Entscheidung wehrte sich der Autofahrer. Die Richter am Oberlandesgericht gaben ihm teilweise Recht. Ein Autofahrer müsse nur dann langsamer an einen Zebrastreifen heranfahren, wenn ein Fußgänger erkennbar den Zebrastreifen nutzen will, heißt es im Urteil. Das hatte das Amtsgericht aber nicht festgestellt. Auch hätte es klären müssen, ob der zum Unfallzeitpunkt alkoholisierte Fußgänger eine Mitschuld trage.mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.