Teure Abkürzung über die Busspur
Mal eben mit dem Auto über die Busspur am Feierabendverkehr vorbeirauschen - das kann ein empfindliches Verwarngeld zur Folge haben. Wer unerlaubt die Sonderfahrspur nutzt und dabei zum Beispiel auch noch einen Bus behindert, kann mit 35 Euro belangt werden, erklärt ADAC-Jurist Jost Kärger. Findet der Verkehrsverstoß ohne Behinderung anderer statt, werde das mit 15 Euro geahndet.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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