Tolle Kameras mit zweifelhaftem Nutzen

Vom Sonnenuntergang bis zum Auffahrunfall: Mit Dashcams können Autofahrer ihre komplette Reise aufzeichnen. | Foto: Frank Kleefeldt
  • Vom Sonnenuntergang bis zum Auffahrunfall: Mit Dashcams können Autofahrer ihre komplette Reise aufzeichnen.
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Als Mitte Februar über Russland Meteoriten vom Himmel fielen, waren sofort überall Bilder davon zu sehen, vor allem im Internet. Grund dafür waren die sogenannten Dashcams, die viele russische Autofahrer auf ihrem Armaturenbrett befestigt haben. Seitdem interessieren sich auch in Deutschland viele Fahrzeugbesitzer für die Kameras.

Dashcams werden meist per Saugnapf innen an der Windschutzscheibe befestigt und filmen das Verkehrsgeschehen vor dem Auto. Die Videos landen auf einer Speicherkarte und sind an jedem Computer mit Kartenleser abrufbar. Ein Akku oder ein Kabel am Zigarettenanzünder versorgt die Kamera mit Strom.Je nach Ausführung kosten Dashcams zwischen 40 Euro für einfache Systeme und 250 Euro für High-End-Geräte. Besonders gut ausgestattete Modelle verfügen über eine zweite Kamera, die den Innenraum des Autos im Blick behält, eine Tonaufnahmefunktion und einen GPS-Empfänger, mit dem sich jedes aufgezeichnete Ereignis einer geografischen Position zuordnen lässt. Top-Geräte haben außerdem einen Beschleunigungssensor, der Unfälle erkennt: In diesem Fall speichert die Dashcam die Daten dauerhaft, bei Fahrten ohne Crash werden die ältesten Videosequenzen automatisch gelöscht. Das erspart dem Nutzer das lästige Leeren der Speicherkarte.

Eigentlich stammt die Technik aus dem Motorsport. Hier werden Dashcams zum Beispiel eingesetzt, um Fahrfehler aufzudecken. Abseits der Rennstrecke gibt es andere Beweggründe für den Einbau: "Viele Autofahrer wollen ein Beweismittel in der Hand haben, wenn es zum Unfall kommt oder sie Opfer einer Nötigung werden", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. "Allerdings werden bei den Aufzeichnungen auch unbeteiligte Verkehrsteilnehmer aufgenommen." Die Rechtmäßigkeit der Nutzung von Auto-Kameras sei daher umstritten, zumal es auch noch keine gerichtlichen Entscheidungen dazu gebe.

"Ein Video kann als Beweismittel dienen, wenn das Gericht der Ansicht ist, dass Manipulationen ausgeschlossen sind", erläutert Schäpe. Der Schuss kann für Hobby-Filmer aber auch nach hinten losgehen, wenn sie es mit der Straßenverkehrsordnung nicht so genau nehmen.

"Die Verwertbarkeit eines solchen Videos liegt derzeit allein im Ermessen des zuständigen Gerichts", erläutert Cathrin von der Heide vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Der Club warnt Autofahrer davor, sich juristisch ausschließlich auf die Aufnahmen zu verlassen.

Skeptisch über den neuen Trend zur Kamera in der Windschutzscheibe zeigt sich auch Rainer Hillgärtner, Pressesprecher beim Auto Club Europa (ACE): "Die Videos könnten vor Gericht mehr Analysebedarf aufwerfen und den Sachverständigen mehr Arbeit bereiten, als sie Nutzen bringen."

dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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