Trotz Vorfahrt schuldig
Für zwei Drittel des Schadens haften bei einem Unfall Autofahrer trotz eigener Vorfahrt, wenn sie um 30 Prozent schneller als erlaubt unterwegs waren. Das entschied das Oberlandesgericht München (Az.: 10 U 4938/12). In dem verhandelten Fall war ein vorfahrtberechtigtes Fahrzeug mit Tempo 70 statt 50 in den Wagen einer Autofahrerin gefahren, die wegen schlechter Sicht langsam aus einer Nebenstraße auf die Fahrbahn rollte. Das Gericht befand, dass der Temposünder bei Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit den Unfall hätte vermeiden können.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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