Tückische Medikamente
Wer unter dem Einfluss von Medizin andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, muss mit Strafe rechnen. Die Rechtsprechung unterscheidet in solchen Fällen nicht zwischen Grippemitteln und Drogen, so der TÜV Süd. Benebelten Autofahrern drohen Bußgeld, Fahrverbot und unter Umständen sogar eine Freiheitsstrafe. Die TÜV-Experten raten deshalb, Arzt oder Apotheker vor der Einnahme nach möglichen Nebenwirkungen zu fragen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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