Umfallendes Fahrrad
Ein auf dem Gehweg abgestelltes Fahrrad fällt um und beschädigt den Kotflügel eines Autos: In einem solchen Fall muss erst bewiesen werden, dass der Besitzer des Zweirads Schuld daran hat. Schließlich könnte auch ein Dritter das Rad umgestellt haben. So argumentierte das Amtsgericht München (Az.: 261 C 8956/13) in einem Fall, auf den die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltsvereins aufmerksam machen. Die Schuld des Fahrradbesitzers könne nicht zweifelsfrei bewiesen werden.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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