Unbefahrbarer Radweg
Radfahrer dürfen bei unbefahrbaren Radwegen in der Regel nicht auf die Fahrradspur der anderen Straßenseite wechseln. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg (Az.: 1 U 74/11) hervor, auf das der ADAC hinweist. Ist ein Radweg von Schlaglöchern übersät oder vereist, sollten Radler stattdessen lieber auf die Straße ausweichen. Der Radweg auf der anderen Seite kann nur genutzt werden, wenn Schilder es ausdrücklich erlauben.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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