Unfälle durch kaputte Ampel
Zeigen Ampeln fälschlicherweise "Grün" und passiert dadurch ein Unfall, haftet dafür die öffentliche Hand. Auf kommunaler Ebene sind das die Stadt- und Gemeindewerke. Darüber informiert der Deutsche Anwaltverein (DAV). Um Schadenersatz zu bekommen, brauchen Betroffene allerdings Zeugen, die glaubhaft belegen können, dass die Ampel nicht richtig funktioniert hat. Sogenannte Knallzeugen reichen nicht. Das sind Unfallbeobachter, die erst nach einem Zusammenstoß von Fahrzeugen auf den Crash aufmerksam geworden sind.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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