Unfälle in der Dämmerung
Wer in der Dämmerung ohne Licht in einen Unfall verwickelt wird, trägt unter Umständen eine Teilschuld. "Dies gilt zum Beispiel, wenn ein Autofahrer schlecht sichtbar war", sagte Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In solchen Fällen übernehmen Versicherungen der Unfallgegner den Haftpflichtschaden gemeinsam zu entsprechenden Teilen. Dies gilt auch, wenn der Beteiligte, der ohne Licht unterwegs war, Vorfahrt hatte.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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