Unfall im Ausland
Nach einem Unfall im Ausland sollten sich Autofahrer Kopien der polizeilichen Unfallprotokolle aushändigen lassen. Diese seien in vielen Ländern Grundlage für mögliche Schadenersatzansprüche, so der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). Sinnvoll sei auch, sich vor dem Urlaub den zweisprachigen Europäischen Unfallbericht für das jeweilige Land aus dem Internet zu besorgen und nach einem Unfall mit dem Unfallgegner auszufüllen. Zweisprachige Unfallberichte in verschiedenen Sprachen finden Sie auf www.unfallskizze.de.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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