Unfall in der Baustelle
Ist eine Baustelle schlecht beschildert, muss die Baufirma unter Umständen für Unfallschäden haften. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Ahrensburg (Az.: 45 C 279/12) hervor, auf das der ADAC hinweist. In dem Fall war ein Motorradfahrer in einer Baustelle unsanft über eine bis zu acht Zentimeter hohe Kante in der Fahrbahn gefahren und demolierte dabei sein Bike. Eine angemessene Geschwindigkeitsbegrenzung oder ein Schild mit einem Warnhinweis gab es nicht. Das Gericht sprach dem Motorradfahrer Schadenersatz für die kaputte Felge und den beschädigten Reifen zu. Auch die Kosten für den Rechtsanwalt musste er nicht tragen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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