Verkauf von Unfallwagen
In Praxis behelfen sich Gebrauchtwagenhändler und Privatverkäufer oft mit einer Verschleierungstaktik. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.
Es wird einfach behaupten einfach, keine Kenntnis von einem Unfall zu haben. "Der Verkäufer tut so, als wüsste er nichts davon", sagte der Vorsitzende der AG Jörg Elsner. Dann sei es schwer, ihm das Gegenteil nachzuweisen.
Problematisch werde es zum Beispiel, wenn der Wagen schon durch drei, vier Hände gegangen sei. Der getäuschte Käufer könne höchstens den Vorbesitzer ausfindig machen und sich bestätigen lassen, dass der jetzige Verkäufer auf jeden Fall auf den Unfall hingewiesen wurde. Elsner rät Autokäufern, die an der Unfallfreiheit eines Wagens zweifeln, diese im Kaufvertrag zu vereinbaren oder einen Gutachter mitzubringen. Der kostet allerdings Geld.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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