Verschiedene Knöllchen
Das Gesetz unterscheidet nach Angaben des TÜV Nord zwischen Verwarnungsgeld und Bußgeld. Ersteres zahlen Kraftfahrer bei geringfügiger Ordnungswidrigkeit wie dem Falschparken, die Summe liegt in der Regel zwischen fünf und maximal 35 Euro. Wer die Verwarnung ignoriert, erhält einen Bußgeldbescheid. Der ist teurer, weil eine Verwaltungsgebühr hinzukommt. Schwerere Delikte ziehen direkt ein Bußgeld nach sich - etwa das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h. Je nach Vergehen kann ein solches "Knöllchen" bis zu 1000 Euro kosten.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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