Versicherer warnen vor Kriminelle
"Besteht auch nur der geringste Verdacht, dass ein Verkehrsunfall vorsätzlich herbeigeführt wurde, schalten Beteiligte am besten die Polizei ein und informieren ihren Kfz-Versicherer", rät GDV-Sprecher Christian Lübke.Hauptsächlich sind Lübke zufolge bei provozierten Unfällen drei Methoden zu unterscheiden. "Die Täter nutzen ihnen bekannte besondere Verkehrsführungen aus, etwa eine Fahrbahnverengung oder einen Kreisverkehr, und erzwingen beim Spurwechsel einen Streifschaden", erklärt er. Methode zwei ist der provozierte Auffahrunfall, bei dem die Täter an einer Ampel, die von Gelb auf Rot umschaltet, im letzten Moment abrupt auf die Bremse treten. Außerdem gibt es Betrüger, die an Kreuzungen mit Rechts-vor-Links-Regelung auf von links kommende Autos lauern und im letzten Moment in die Kreuzung einfahren.
Haben die Opfer keine Vollkaskoversicherung, müssen sie den Schaden am eigenen Wagen selbst bezahlen. Außerdem werden sie von ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft. Ein Anzeichen für einen provozierten Unfall kann laut Lübke das routinierte Auftreten vermeintlich geschädigter Unfallbeteiligter sein. "Oder wenn sich am Unfallort plötzlich Zeugen einschalten und zusätzlich Druck ausüben." Bei Zweifeln am Unfallhergang können die Kfz-Versicherer Gutachter einschalten. Die Spezialisten können bestenfalls die wahre Unfallursache rekonstruieren. Bei entsprechender Beweislage stellt der Versicherer Strafanzeige.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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