Versicherte haben auch Pflichten
"Der erste Schritt ist, den Schaden zu melden", », erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen "Sie müssen ihre Versicherung darüber informieren, dass etwas passiert ist." Dabei sollten sich Versicherte nicht zu lange Zeit lassen. Laut den meisten Geschäftsbedingungen sind Kunden verpflichtet, sich unverzüglich mit der Versicherung in Verbindung zu setzen. "In der Regel haben Sie dafür zwei bis drei Tage Zeit." Kommen Kunden zu spät, kann es passieren, dass das Unternehmen die Zahlung verweigert. Ein Beispiel: "Bei einer Unfallversicherung muss die Versicherung im Todesfall feststellen können, dass der Unfall auch die Todesursache war", erklärte Weidenbach. "Wird die Versicherung erst nach der Beerdigung informiert, ist das nicht mehr möglich." Daher könne sich der Versicherer dann weigern zu zahlen.
"Sie müssen der Versicherung nachweisen können, dass der Schaden tatsächlich entstanden ist", sagt Weidenbach. In der Regel ist der Versicherte verpflichtet, ein Formular auszufüllen. "Außerdem muss der Versicherer die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten." Daher dürfen Versicherte nach einer Überschwemmung auch nicht sofort alles aufräumen, sondern müssen auf den Gutachter warten.
Die Kunden sind verpflichtet, alle geforderten Angaben zu machen. "Antworten Sie auf alle Fragen ehrlich", sagte Weidenbach. Stellt sich später heraus, dass der Schaden gar nicht so hoch war, können Versicherer die Leistung im Zweifel kürzen.
Versicherte müssen den Schaden außerdem klein halten. Ist nach einem Sturm beispielsweise das Dach beschädigt, ist es provisorisch abzudichten, damit später nicht etwa Regen weitere Schäden verursacht. "Allerdings sollten Sie das besser mit dem Versicherer absprechen", empfahl Weidenbach. "Denn möglicherweise müssen Sie dafür ja auch ein wenig aufräumen."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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