Wer sein Auto aufgebrochen vorfindet, muss gleich zum Telefon greifen.
Der erste Anruf sollte dem Versicherer gelten, erklärt Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Außerdem müssen Diebstahlopfer zur Beweissicherung die Polizei hinzuziehen. Das gilt vor allem, wenn etwas gestohlen wurde. Ob eine Anzeige zwingend notwendig ist, damit die Versicherung einspringt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
Wenn sich die Fahrzeugtür nach dem Einbruch nicht mehr schließen lässt, ist der schnelle Anruf bei der Versicherung noch wichtiger. Kommt dann noch etwas weg oder wird das Auto gestohlen, könne es sein, dass der Versicherer dem Besitzer grobe Fahrlässigkeit vorwirft, erklärt Schön. Sinnvoll ist es in diesem Fall, das Auto an einen sicheren Ort zu bringen, etwa eine Garage, und es so schnell wie möglich reparieren zu lassen.
Unter Umständen dauert die Schadensmeldung nach einem Einbruch gar nicht lange. Manchmal benötigt die Versicherung nur Fotos des aufgebrochenen Autos und eine Liste der gestohlenen Gegenstände, die Autofahrer auch per E-Mail zuschicken können.
dpa-Magazin / mag
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