Versicherungsfragen rund ums Kulturgut
Wie der Wert ihres Traumautos grob einzuordnen ist, erfahren Oldtimer-Fans beispielsweise im Internet. Das Unternehmen Classic-Tax bietet im Internet eine kostenlose Berechnung des Marktwerts an - ein preislicher Rahmen dessen, was das ausgewählte Modell in unterschiedlichem Gebrauchszustand aktuell kostet. Frank Wilke, Geschäftsführer von Classic-Tax, erklärt, dass es bei Oldtimer-Bewertungen auf drei Dinge ankomme: "Marktwert, Wiederbeschaffungswert und Wiederherstellungswert." Die Definitionen sind eindeutig und insbesondere für Versicherungen wichtig.
Tritt ein Schadensfall ein, kommt der Wiederbeschaffungswert ins Spiel. "Er beziffert die Summe, die der Geschädigte im Falle eines Unfalls aufwenden muss, um ein gleichartiges und gleichwertiges Ersatzfahrzeug kurzfristig zu beschaffen", erläutert Wilke. Der Wiederherstellungswert schließlich ist eine Summe, die sich aus der Anschaffung und der späteren Restaurierung eines Fahrzeugs ergeben hat - er liegt in der Regel erheblich über dem Marktwert.
Der Wiederherstellungswert ist für die Versicherung von Bedeutung. "Dieser Wert muss in einem Sachverständigengutachten ermittelt oder durch den Sachverständigen geschätzt werden", erklärt Thorsten Ruthmann vom Dekra Classic Service. "Der Versicherungsbeitrag wird in diesem Fall zwar höher als bei einer reinen Marktwert- oder Wiederbeschaffungswert-Versicherung, bringt dem Fahrzeugbesitzer aber die Sicherheit, dass er nach einem Schaden trotz unwirtschaftlicher Investitionen bei der Restaurierung ein vergleichbares Fahrzeug wie sein vorheriges bekommt."
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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