Viele Details aber noch ungeklärt
Dabei sind viele wichtige Fragen noch nicht geklärt: Kann eigentlich jede Werkstatt Elektroautos reparieren? Welche Steuern werden dafür fällig? Und was ist mit Versicherungen? Ganz unberechtigt sind diese Fragen nicht: Denn wie beispielsweise Mitsubishi-Pressesprecher Helmut Bauer einräumt, kommt selbst in Vertragswerkstätten die notwendige Schulung für das Personal erst langsam in Gang. Der ADAC ist da laut Sprecher Christian Buric schon weiter: Die 1700 Straßenwacht-Mitarbeiter sind alle schon auf die Reparatur stromgetriebener Motoren vorbereitet. Viel zu tun gab es allerdings bisher nicht, denn noch sei die Zahl liegen gebliebener Elektroautos verschwindend gering.Die Kfz-Steuer für Elektroautos lässt sich nur aus einer komplizierten Formel ableiten. Laut Gerd Lottsiepen vom Automobilclub VCD orientiert sich der Tarif für E-Autos an der Steuertabelle für leichte Nutzfahrzeuge, gewährt aber einen Bonus von 50 Prozent. Gerechnet wird dabei nicht mit Hubraum, sondern mit zulässigem Gesamtgewicht. "Für einen vergleichsweise leichten Elektro-Pkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von einer Tonne wären dann 56,25 Euro jährlich zu entrichten", so Lottsiepen. In den ersten fünf Jahren gilt für Elektroautos allerdings eine Steuerbefreiung.
Auch viele Versicherungen haben noch nicht endgültig festgelegt, welche Prämien für Fahrzeuge mit Elektromotor zu zahlen sind. Entscheidend ist die Einteilung in Typklassen, erläutert Severin Moser von der Allianz-Versicherung: "Die Typklasse basiert auf der Schadensstatistik des jeweiligen Fahrzeugmodells und berücksichtigt die reale Unfallhäufigkeit sowie die Höhe der danach fälligen Reparaturkosten." Bisher gibt es diese Klassifizierung jedoch für die wenigsten erhältlichen Elektrofahrzeuge.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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