Vorschäden bei Unfallreparatur
Nach einem unverschuldeten Unfall könnte mancher auf die Idee kommen, alte Schäden gleich mitreparieren zu lassen. Doch das ist unzulässig, sofern dabei ein Schadensersatzanspruch erhoben wird, teilen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und weisen auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts hin (Az.: 14 U 57/13) hin. Wer nach einem Unfall Schadensersatz fordert, muss demnach nachweisen, dass ein Vorschaden an den betreffenden Teilen ordnungsgemäß repariert wurde. In dem verhandelten Fall war ein Unfallbeteiligter auf seinem Schaden sitzengeblieben, weil er diesen Nachweis nicht erbringen konnte.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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