Warndreieck nicht aufgestellt
Stellt ein Autofahrer bei einer Panne auf der Autobahn das Warndreieck nicht auf, muss er bei einem Unfall mit einer 50-prozentigen Teilschuld rechnen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Az.: 26 U 12/13) weisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Es sei nicht ausreichend, bei einem Notstopp lediglich das Warnblinklicht einzuschalten. Der Fahrer sei verpflichtet, alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um einen Zusammenstoß mit anderen Fahrzeugen zu vermeiden, so die Richter.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.