Was nach einem Kfz-Diebstahl zu tun ist
Ist der Parkplatz plötzlich leer, sollte der erste Anruf immer der Polizei gelten, rät Hajo Köster vom Bund der Versicherten (BdV). Dort erfahren Betroffene, ob ihr Wagen womöglich nur abgeschleppt wurde. Bestätigt sich der Diebstahl, muss bei der nächsten Polizeidienststelle Strafanzeige gestellt werden. "Dabei müssen alle Fragen unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden", betont der BdV-Justiziar. Wer versehentlich oder vorsätzlich falsche Angaben etwa zu Kilometerstand, besonderer Fahrzeugausstattung oder Anzahl der Autoschlüssel macht, kann später Probleme bekommen. "Der Kfz-Versicherer verlangt bei der Schadensmeldung ebenfalls detaillierte Angaben. Widersprüche zur Strafanzeige könnten ihn an einem echten Diebstahl zweifeln lassen", sagt Köster. Der Betroffene bekommt dann womöglich keine Entschädigung und handelt sich eine Strafanzeige wegen versuchten Versicherungsbetrugs ein.
Im nächsten Schritt sollte das gestohlene Auto bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle stillgelegt werden. Den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) behält die Behörde ein. Ist der Wagen geleast oder finanziert, sind auch der Leasinggeber oder die finanzierende Bank über den Verlust zu informieren.
Zuletzt müssen sich bestohlene Autobesitzer an ihren Kfz-Versicherer wenden. "Der Versicherer verlangt den Kfz-Brief, das polizeiliche Diebstahlprotokoll, alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel und die Abmeldebestätigung", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Von den Dokumenten sollten sich Betroffene vorher Kopien machen.
Festes Inventar
Laut Rüter de Escobar sind nur fest angebaute Fahrzeugteile über die Kaskopolice mitversichert - also zum Beispiel keine mobilen Navis, CDs oder Smartphones, die im Wagen lagen, als die Diebe zuschlugen. Eventuell kommt dafür die Hausratsversicherung auf.
Für ein gestohlenes Fahrzeug erstatten Kfz-Versicherer in der Regel den Wiederbeschaffungswert, den ein Sachverständiger festlegt. Für diesen Betrag sollte ein vergleichbar ausgestatteter Gebrauchter gleichen Jahrgangs mit ähnlicher Laufleistung zu bekommen sein. Bei sehr jungen Autos gibt es unter Umständen den vollen Kaufpreis zurück.
Bis Geld auf dem Konto des Bestohlenen eintrifft, dauert es meist eine Weile. "Die Versicherung sollte nach Eingang der Schadensmeldung den Fall innerhalb eines Monats prüfen und die Kosten dann in einem Zeitraum von 14 Tagen erstatten", erläutert Rüter de Escobar das gängige Prozedere.
Taucht der Wagen innerhalb eines Monats wieder auf, muss ihn der Besitzer zurücknehmen. Für Schäden, die Diebe am oder mit dem Fahrzeug verursacht haben, tritt die Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung ein. An der Rabatteinstufung des Kunden ändert sich dadurch nichts. Kosten für einen Leihwagen oder den Nutzungsausfall werden durch die Kaskoversicherung nicht erstattet.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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