Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge
Wer ein Wechselkennzeichen für zwei Fahrzeuge besitzt, muss das jeweils ungenutzte Auto oder Motorrad auf einem Privatgrundstück abstellen. Ansonsten drohen dem Halter nach Angaben des Kraftfahrt-Bundesamts ein Bußgeld und ein Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Das Wechselkennzeichen gilt seit dem 1. Juli. Es besteht aus einem Nebenkennzeichen, das jeweils am Fahrzeug bleibt, während das Hauptnummernschild nach Bedarf hin- und hergewechselt werden kann.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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