Welche Strafen Radfahrern bei Verkehrsverstößen drohen

Am Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang - an diese Regel müssen sich auch Radfahrer halten. | Foto: Kai Remmers
  • Am Zebrastreifen haben Fußgänger Vorrang - an diese Regel müssen sich auch Radfahrer halten.
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Auch Fahrradfahrer können im Straßenverkehr schwere Verstöße begehen. Genau wie Autofahrer müssen Pedaltreter unter Umständen mit ernsten Konsequenzen rechnen.

Die Palette reicht vom Bußgeldbescheid bis zum Entzug des Autoführerscheins. Experten von Allgemeinem Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), ADAC und Pressedienst Fahrrad (pd-f) geben einen Überblick über typische Radlersünden:

  • In Großstädten wie Berlin gehört das Rotlicht-Delikt fast schon zum guten Ton. Doch derart ungeduldige Radfahrer riskieren nicht nur Leib und Leben, sondern auch ein Bußgeld von 45 Euro und einen Punkt auf dem Flensburger Konto. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind laut ADAC 100 Euro fällig, bei Gefährdung anderer oder wenn es zu einem Unfall kommt, sogar bis zu 180 Euro. Generell gilt wie beim Autofahren: Liegt das Bußgeld bei 40 Euro oder höher, gibt es mindestens einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.
  • Radfahrer missachten häufig auch Zebrastreifen, an denen Fußgänger warten. Wer dabei erwischt wird, bekommt 40 Euro Strafe und einen Punkt aufgebrummt. Bei Gefährdung von Passanten liegt das Bußgeld 10 Euro höher, nach einem Unfall fallen 60 Euro an.
  • Ohne Punkteintrag kommen Telefonierer und Lichtmuffel davon. Wer das Handy ans Ohr hält und nur eine Hand am Lenker hat, riskiert nach ADAC-Angaben 25 Euro Verwarngeld. Das Musikhören im Sattel mit Kopfhörern ist prinzipiell nicht verboten. Dabei darf jedoch das Gehör nicht zu stark beeinträchtigt werden. Falls dies offensichtlich der Fall ist, fällt ein Verwarngeld von 10 Euro an, ebenso übrigens für Nachtfahrten ohne Beleuchtung.
  • Eine Strafanzeige, ein Ermittlungsverfahren und womöglich auch eine Gerichtsverhandlung erwarten Radler, die mit mehr als 1,6 Promille unterwegs sind. Denn sie begehen eine Straftat. Mit sieben Punkten wird dieses Fehlverhalten geahndet, die Geldstrafe wird laut dem ADAC meistens auf ein Netto-Monatsgehalt festgesetzt. Zudem kann die Straßenverkehrsbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung verlangen und je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen. Weniger betrunkene Radler erwartet keine Strafe - wenn sie keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeigen, die zu einem Unfall führen.
  • Zu einigen Verkehrssünden auf zwei Rädern verleitet der technische Fortschritt. So provozieren bissige Scheibenbremsen nach Einschätzung des pd-f riskante Fahrmanöver durch spätes Verzögern. Und Federungen sind so gut geworden, dass mancher Grünstreifen zur Behelfsspur wird.

Der ADFC empfiehlt generell, Bußgeldbescheide zu prüfen. Es komme vor, dass die Bußgeldstelle vor allem bei Rotlichtverstößen versehentlich den vollen Bußgeldsatz für Kraftfahrer verlangt und dann Punkte in Flensburg eintragen lassen will.

Der Bußgeldkatalog für Radfahrer vom ADFC findet sich unter http://dpaq.de/HmeYi.
dpa-Magazin / mag
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Ratgeber-Redaktion aus Mitte

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