Werkstattbindung kann Garantie gefährden
Diese Angebote sollten Verbraucher aber genau prüfen, warnt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Schreibe die Kfz-Versicherung zur Reparatur von Schäden eine bestimmte Werkstatt vor, könne das zum Beispiel die Zusatzgarantie für ein Fahrzeug gefährden, für die der Garantiegeber seinerseits Wartungs- und Reparaturarbeiten in einer Vertragswerkstatt zur Bedingung macht.Bei geleasten und finanzierten Pkw kann die Werkstattbindung von Versicherern außerdem die fristlose Vertragskündigung zur Folge haben, wenn der Leasinggeber eigene Vorschriften für die Werkstattwahl macht. Außerdem müsse der Versicherte bei einer Panne im Urlaub mit einer höheren Selbstbeteiligung rechnen, weil der vorgeschriebene Reparaturbetrieb nicht erreichbar ist.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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