"Werktags" im Halteverbot
Viele Autofahrer setzen den Begriff "werktags" mit den üblichen Arbeitstagen von Montag bis Freitag gleich. Für Verkehrszeichen gilt aber, dass der Zusatz "werktags" auch den Sonnabend einschließt. Wer diese Schilder missachtet und beispielsweise im Halteverbot steht, riskiert in jedem Fall ein Knöllchen, warnt Rechtsanwalt Michael Burmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Klagen dagegen bleiben in der Regel erfolglos.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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