Winterreifen im Ausland
Hierzulande sind Winter- oder Ganzjahresreifen bei Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte auf den Straßen vorgeschrieben, nicht aber an einen bestimmten Zeitraum gebunden. Wer sich nicht daran hält, riskiert mindestens 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Darauf sollten Autofahrer auf dem Weg in den Winterurlaub achten, wie der ADAC rät.In anderen Ländern Europas gelten unterschiedliche Regeln zu Winterreifen: So müssen in manchen Regionen Italiens, etwa in den Provinzen Mailand und Südtirol, von November bis April generell Winterpneus montiert sein. Auch in Tschechien gibt es im gleichen Zeitraum eine entsprechende Pflicht.
In Österreich und der Schweiz herrscht wie in Deutschland keine generelle Pflicht. In der Alpenrepublik gilt: Zwischen 1. November und 15. April müssen Winterpneus nur bei winterlichen Straßenverhältnissen an die Räder. Wer jedoch in der Schweiz mit Sommerreifen den Verkehr behindert oder einen Unfall verursacht, muss ein hohes Bußgeld zahlen und haftet für den Schaden eventuell mit.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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