Wissenswertes für Käufer und Besitzer
Ende 2015 stellt der Mutterkonzern General Motors den Vertrieb in Europa weitestgehend ein. Verbraucher müssen deswegen aber nicht die Finger von dem Wagen lassen: "Aus juristischer Sicht spricht nichts gegen den Kauf eines Autos einer verschwundenen Marke. Die Gesetze zum Käuferschutz gelten weiter, so dass der Kunde keine Nachteile befürchten muss", sagt Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin.
Unabhängig vom Hersteller beträgt die gesetzliche Gewährleistung zwei Jahre. "Der Anspruch der Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer, also gegen den Händler und nicht gegen den Hersteller", sagt Carolin Semmler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Treten innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Kauf Mängel an dem Fahrzeug auf, kann sich der Kunde also an das Autohaus wenden, bei dem er den Pkw erworben hat. Dabei ist es unerheblich, ob die Automarke noch auf dem deutschen Markt vertreten ist oder nicht.
Anders sieht es bei der Garantie aus. Sie gilt neben der gesetzlichen Gewährleistung und gibt dem Kunden meist zusätzliche Rechte. Sie ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Jeder Vertrag müsse deshalb einzeln überprüft werden, rät Hollweck. Es kann durchaus passieren, dass die versprochene Garantieleistung nicht mehr erfüllt werden kann. Steht im Garantievertrag zum Beispiel eine bestimmte Adresse, die im Falle eines Defekts kontaktiert werden muss, aber nicht mehr existiert, steht der Käufer schlecht da.
Nach der Gewährleistungszeit von zwei Jahren könnten sich noch Probleme bei der Suche nach Ersatzteilen ergeben. Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) beruhigt jedoch: "In der Automobilindustrie beträgt der Lebenszyklus von Serien- und Nachserienversorgung mehr als 15 Jahre. Solange Fahrzeuge generell weitergebaut werden und nur aus bestimmten Regionen des Weltmarktes verschwinden, ist auch die Ersatzteilversorgung gesichert."
In der Automobilgeschichte passiert es immer wieder, dass Marken verschwinden. Neben Chevrolet mussten zum Beispiel schon MG, Brilliance, Chrysler, Dodge, Daewoo, Daihatsu, Proton, Rover und Saab ihre Produktion oder ihren deutschen Vertrieb einstellen. "Meistens wird für die Automarken, deren Fahrzeugverkäufe eingestellt werden, ein Service-Netz aufrechterhalten, wie bei Rover, Saab oder Daihatsu", erklärt Köster. "Auch GM hat angekündigt, autorisierte Werkstätten für Chevrolet-Fahrzeuge am Markt zu belassen." Oft sind das ehemalige Vertragswerkstätten, die noch ausreichend Wissen und Erfahrung sowie Spezialwerkzeug zur Verfügung haben.
Über die Versorgung mit Originalteilen müssen sich Autobesitzer in der Regel nicht den Kopf zerbrechen. Verschleißteile wie Bremsen, Kupplungen und Scheinwerfer kommen meist von Zulieferern, die vorproduzierte Ersatzteile lagern. In der Regel liefern diese Hersteller nach Produktionsende eines Fahrzeugmodells noch zwölf Jahre lang Teile nach. "Die Fragen nach der Ersatzteilversorgung und Reparaturmöglichkeit sollten keine Hinderungsgründe für einen Kauf sein", urteilt ZDK-Sprecher Köster.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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