Wissenswertes zu Autorückrufen
Vergangenes Jahr mussten allein in Deutschland 770 000 Autos außerplanmäßig in die Werkstatt. "Rückrufaktionen dienen der Beseitigung potenzieller Gefährdungen für den Straßenverkehr", sagt Stephan Immen vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Die Behörde schaltet sich immer dann ein, wenn sie von herstellerbedingten Mängeln an Fahrzeugen erfährt, durch die Menschen in Gefahr geraten können.
Ist der Mangel am Fahrzeug schwerwiegend genug, sind Hersteller verpflichtet, einen Rückruf zu starten. Das schreibt seit 1997 das Produktsicherheitsgesetz vor, das Verbraucher vor fehlerhaften Produkten schützen soll. Sperrt sich der Hersteller, kann das KBA einen Rückruf anordnen. Das KBA unterscheidet zwischen "überwachten Rückrufen" bei besonders gravierenden Mängeln und "Rückrufen", wenn per Definition "erhebliche Mängel" vorliegen.
Insgesamt lag die Zahl der Rückrufaktionen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile laut KBA im vergangenen Jahr bei 180, gegenüber 2012 bedeutet das einen Anstieg um elf Prozent. Dabei wurden rund 770 000 Halter angeschrieben. Bei einer ernsten Gefährdung müssen die Halter sofort benachrichtigt werden. Gefahr ist zum Beispiel in Verzug, wenn ein Sicherheitsproblem plötzlich und unvorhersehbar auftritt. Das kann im schlimmsten Fall der drohende Ausfall von Bremse oder Lenkung sein.
Kostenfreie Reparatur
Reparaturen im Zusammenhang mit einem Rückruf bedeuten für die Halter zwar einen Zeitaufwand, Kosten entstehen ihnen in der Regel aber nicht. Dabei ist es völlig unerheblich, wie alt das Auto ist. Auch Jahre nach der Erstzulassung können Fahrzeuge zurückgerufen werden. In den Fahrzeugpapieren werden die Reparaturen übrigens nicht vermerkt. Deshalb sollten Kunden auf einem Werkstattbeleg als Nachweis bestehen.
Halter sind stets gut beraten, einen Rückruf zu befolgen. "Wenn der Autofahrer ihn ignoriert, droht ihm nicht nur eventuell ein Unfall, sondern auch der Verlust von Schadenersatzansprüchen", sagt Rechtsanwältin Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Anders sieht es aus, wenn der Halter von der Rückrufaktion nichts erfahren hat und deshalb durch das gefährliche Produkt zu Schaden kommt. Dann verliert er seine Ersatzansprüche gegen den Hersteller in der Regel nicht."
Der Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin fügt hinzu, dass Haltern zwar nicht vorgeschrieben ist, auf einen Rückruf zu reagieren: "Das kann jeder für sich selbst entscheiden. Es gibt hierfür keine gesetzliche Pflicht." Aber eine Sorgfaltspflicht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern habe ein Halter immer. In Bezug auf einen nicht weiter beachteten Rückruf bedeute dies: Der Halter haftet unter Umständen. "Das wäre dann der Fall, wenn der Fehler, der durch den Rückruf hätte behoben werden können, ursächlich oder zumindest mitursächlich für den Unfall und den dann entstandenen Schaden gewesen ist", sagt Hollweck.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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