Wissenswertes zum Kfz-Rechtsschutz
Voraussetzung für eine Übernahme von Gerichts- und Anwaltskosten ist, dass die Kosten innerhalb der vereinbarten Deckungssumme liegen. Und: Es gibt eine Wartezeit nach Versicherungsabschluss, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Selbstverständlich ist, dass das Fahrzeug des Versicherten ordnungsgemäß zugelassen sein muss und dieser einen gültigen Führerschein besitzt. Ist das nicht der Fall, übernimmt der Versicherer die Kosten eines Rechtsstreits nicht. "Ebenfalls grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich begangene Straftaten", erklärt Katrin Rieger von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.Auch notorische Streithansel brauchen sich keine Rückendeckung zu erhoffen, wenn es darum geht, ihre rechtlichen Interessen aus Prinzip durchzusetzen. "Sobald im Rechtsstreit keine Erfolgsaussichten bestehen, sagt die Versicherung ,nein zur Kostenübernahme", so Rieger. Sie gibt dann keine Deckungszusage.
Nach Ansicht von Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist eine Kfz-Rechtsschutzversicherung für jeden empfehlenswert: Schließlich sei selbst der vorsichtigste Verkehrsteilnehmer nicht vor einem teuren Rechtsstreit sicher. Verbraucherschützerin Rieger hält den Verkehrsrechtsschutz für weniger wichtig: "Man sollte genau abwägen, ob man ihn braucht. Wenn man ein erhöhtes Risiko hat, weil man zum Beispiel wegen einer weit entfernten Arbeitsstelle viel mit dem Auto unterwegs ist, ist ein Abschluss sinnvoll", sagt sie. Bei Autofahrern, die seltener unterwegs seien, sinke das abzusichernde Risiko.
Das Leistungsspektrum der Angebote ist in der Regel ähnlich, doch einige Unterschiede gibt es: "Wichtig ist zum Beispiel die Höhe der Deckungssumme. Sie sollte mindestens 250 000 Euro betragen", betont Bianka Bobell vom Bund der Versicherten (BdV). Außerdem empfehle es sich, auf Produkte zu setzen, bei denen die "Ereignis-Theorie" gilt: Das heißt, dass für die Schadensregulierung nur ausschlaggebend ist, dass das Schadensereignis in der Vertragslaufzeit liegt. Dann spiele es keine Rolle, ob auch die Ursache, etwa ein Defekt am Auto, in dieser Frist liege.
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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