Zusatzleuchten am Auto
Für die Beleuchtung am Auto gelten enge gesetzliche Vorschriften. Grundsätzlich dürfe nach vorne nur weißes, zur Seite gelbes und nach hinten rotes Licht strahlen, informiert der TÜV Nord. Einzige Ausnahmen seien Blinker, die auch nach vorn gelb leuchten dürfen, und weiße Rückfahrleuchten. Sogenannte Licht-Tuning-Elemente müssen amtlich zugelassen sein und ein amtliches Prüfsiegel tragen.
dpa-Magazin / mag
Autor:Ratgeber-Redaktion aus Mitte |
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